Versicherer informieren über Schutz bei Flüchtlingshilfe
Der Schock über den Krieg in der Ukraine ist ebenso groß wie die Hilfsbereitschaft, die viele
Bürger dieser Tage zeigen. Oftmals stellen sich bei ehrenamtlichem Engagement für
Geflüchtete jedoch versicherungstechnische Fragen. So beispielsweise nach der Geltung der
Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung bei Fahrten an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter zu
bringen oder Geflüchtete abzuholen (mit Ausnahme Moldawiens ist das in der Regel
unproblematisch, doch der Kaskoschutz sollte im Zweifel mit dem Versicherer abgeklärt
werden). Unsicherheit herrscht häufig auch bei der Haftpflicht von Geflüchteten, die in
Deutschland einen Schaden verursachen, und bei der Umnutzung von Immobilien als
Zwischenunterkünfte.
Für solche Fragen steht Ihnen neben Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer
Versicherungsmaklerin nun auch eine Online-Quelle zur Verfügung: Auf ihrem
Verbraucherportal „Die Versicherer“ haben die deutschen Versicherungsgesellschaften eine
FAQ-Seite zu diesem Themenkomplex eingerichtet, zu finden unter
https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/news/fluechtlingshilfe-versicherung83
Quelle: FondsFinanz 04/2022
Quelle: FondsFinanz 04/2022