Krypto-Anleger vor steuerlichen Herausforderungen
Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte –
zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in
Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach
mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das
Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den
Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen
eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt
Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates
Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren. Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst
erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren,
sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch
etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte.
Quelle: FondsFinanz 06/2021
Quelle: FondsFinanz 06/2021