Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“
Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1.
Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die
technische Umsetzung noch Zeit braucht.
Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so
manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an
Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso
wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem
„bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner
werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro
betragen.
Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte
Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler
Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro
Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei
vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete
Vorsorgeprodukte bedürfen.
Quelle: FondsFinanz 12/2020
Quelle: FondsFinanz 12/2020